Kontroverse Diskussion um ein AfD-Verbot im Nienburger Kulturwerk

Rudi Klemm erläuterte zunächst die rechtlichen Grundlagen eines Parteiverbotes und begründete anschließend auf der Grundlage zivilgesellschaftlicher Recherchen, einer rechtlichen Expertise von 17 anerkannten Verfassungsrechtlern und des aktuellsten Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, warum die AfD als rechtsextrem und demokratiefeindlich bewertet wird und die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt. Viel mehr noch wird mit einem Zitat aus dem Fazit des Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes die Radikalisierung der AfD als kaum Umkehrbar beschrieben: „Entsprechend ist im Unterschied zum letzten Gutachten nicht mehr davon auszugehen, dass es gemäßigteren Kräfte in der AfD noch möglich ist, diese festgestellte verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei umzukehren.“
Quelle: BfV-Gutachten 2025, S. 1065
Gleichwohl ist für die Prüfung eines Parteiverbots durch das Bundesverfassungsgericht zunächst eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag oder Bundesrat oder der Bundesregierung notwendig.
Torben Villwock arbeitete in seinem Vortrag die Hindernisse und Gefahren eines Verbotsverfahrens heraus. Neben der Befürchtung, dass die AfD im Falle eines Verbotsantrages mit Hilfe eines Opfernarrativs gestärkt werden könnte, erläuterte er ausführliche die Dauer eines Verbotsverfahrens, das nach aktuellen Erfahrungen mindestens vier Jahre in Anspruch nehmen könnte. Zugleich verwies Villwock auf den unsicheren Ausgang eines solchen Verfahrens. Rudi Klemm entgegnete darauf, dass ein Verbotsverfahren bisher in keinem Fall zur Stärkung der jeweiligen Partei geführt hätte. Selbst die NPD, deren Verbot scheiterte, ist deutlich geschwächt worden.
In der anschießenden Diskussion traten die Kontroversen der Teilnehmenden deutlich zu Tage. So wurde befürchtet, dass das zivilgesellschaftliche Engagement durch ein Verbotsverfahren geschwächt werden könnte, da die Menschen im Land sich auf den Staat verlassen würden.
Gleichwohl waren sich die Teilnehmenden der Veranstaltung einig darin, dass die AfD mit demokratischen und rechtsstaatlichen Mittel zu bekämpfen sei, aber auch die demokratischen Parteien ihr eigenes Handeln reflektieren müssten.
So wurde die Anregung von Wolfgang Kopf, dass man sich nicht über die Frage des Parteiverbots spalten sollte, sondern die Kampagne für ein Parteiverbot und das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie gegen die AfD und andere menschenfeindliche Entwicklungen in der Gesellschaft als zwei Handlungsoptionen sehen sollte, die man parallel gehen kann.. Dem schlossen sich die Veranstalter:innen an, weil demokratisches Engagement unabhängig von Verbotsverfahren erforderlich sei.
In diesem Sinne verwies Britta Rohlfing alle Interessierten auf das nächste Treffen des Runden Tisch gegen Rassismus und rechter Gewalt am 16. Juni um 17:30 Uhr beim Christlichen Jugenddorf (CJD) am Zeisigweg 2 in Nienburg. Dort soll an die Ergebnisse der Veranstaltung angeknüpft werden. (Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.)
In der abschließenden Abstimmung zum Thema AfD-Verbot gab es einen leichten Anstieg bei den Befürworter:innen und eine leichte Reduzierung bei den Gegner:innen.
Die Veranstalter:innen ziehen eine positive Bilanz, obgleich die Debatte zwischenzeitlich hitzig und emotional geführt wurde, war sie stets respektvoll uns zielorientiert.
Interessierte erreichen den Runden Tisch gegen Rassismus und rechte Gewalt per E-Mail unter runder.tisch.nienburg@gmail.com