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LeserInnenbrief des Bündnisses für Soziale Gerechtigkeit in der HARKE vom 22.04.2024

»Da es nicht für alle reicht, springen die Armen ein!« (Ernst Bloch)

Die Äußerungen der Union und der FDP zum Bürgergeld entsprechen nicht der Realität und sind populistisch. Alle Demokratinnen und Demokraten sind gerade in der aktuellen Krise in der Verantwortung, Sicherheit und Vertrauen zu fördern, statt sozialstaatliche Hilfen mit Drohungen zu versehen und dabei die Schwächsten in unserer Gesellschaft, wie zum Beispiel chronisch Kranke, Menschen mit Lese- und Schreibproblemen und Menschen, die im Bildungssystem durchgefallen sind, zu bestrafen.

Bei Hartz IV lag der Anteil der Sanktionen bei 3 %. Dies hat sich auch mit dem Bürgergeld nicht geändert. Die genannten Parteien erwecken aktuell den Anschein als seien es eher 97 % die das Sozialsystem missbrauchen und machen damit die Menschen, die Bürgergeld beziehen zu den Sündenböcken für die aktuelle Finanzkrise. Dies ist verantwortungslos und entbehrt jeglicher Grundlage.

Das IAB-Forum (11.03.2024) belegt, dass Sanktionen vor allem wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen werden. Die Weigerung ein Jobangebot anzunehmen oder eine Arbeit weiterzuführen ist nur für eine kleine Minderheit der Grund für eine Sanktion.

Entgegen der Aussage, dass durch Sanktionen 170 Mio. Euro eingespart werden können, spricht Dr. Marcel Fratscher  (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) in der Sendung Monitor vom 07.03.2024 von einer maximalen Einsparung von 22,5 Mio. Euro, was 0,005% des Bundeshaushalts entspricht.

Er ist sich mit Florian Köbler von der Steuergewerkschaft einig, dass im Bereich der Einkommensmillionäre deutlich mehr Potential für stattliche Einnahmen liegt. Im Jahr 2022 lag allein bei einer Prüfquote von 6 % die Steuermehreinnahme bei 94,6 Mio. Euro. Seither ist die Prüfquote noch einmal auf weniger als die Hälfte gesunken. Beide Experten sehen im Bereich von Steuerprüfungen bei Einkommensmillionären ein Potential von Mehreinnahmen von mehreren 100 Millionen Euro.

Darüber hinaus stellt das IAB-Forum fest, dass auch die vor allem von Union und FDP verbreitete Auffassung, dass sich Arbeit nach der Einführung des Bürgergeldes nicht mehr lohnt, nicht zutrifft. Es gab keinen erkennbaren Anstieg der Übergänge aus Erwerbstätigkeit in Leistungsbezug in 2023.

Insgesamt können also alle Auffassungen der Union und der FDP die zu einer Verschärfung im Bereich der Sozialleistungen vorgebracht werden, widerlegt werden.

2019 hat das Bundesverfassungsgericht übrigens ein klares Urteil gesprochen: Das Existenzminimum ist besonders geschützt. Dieses Urteil wurde mit dem Bürgergeld umgesetzt und ist nicht disponibel. An dieses Urteil wäre jede Bundesregierung gebunden, egal wie populistisch sie ihren Wahlkampf im Vorfeld gestaltet.

Marion Schaper, Roland Rinaldo
Bündnis für Soziale Gerechtigkeit des NetzWerkes im Landkreis Nienburg

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