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Bekämpfung der Kinderarmut muss Priorität haben

Maßnahmenpaket der Bundesregierung nicht ausreichend

Mehr als drei Millionen Kinder und Jugendliche erfahren jeden Tag Ausgrenzung und Armut. Besonders betroffen sind Kinder von Alleinerziehenden. „Das ist ein sozialpolitischer Skandal erster Güte“, so die Sprecherin der Bürgerinitiative Bedingungsloses Grundeinkommen Nienburg/Weser, Gudrun Selent-Pohl. „Bislang wurde von der Regierung viel angekündigt, aber wenig umgesetzt“, kritisierte Sprecherin Pohl.

Die Bürgerinitiative hatte sich anlässlich der Tagung der nationalen Armutskonferenz vom 7. November 2018 und des im Oktober veröffentlichten Berichtes des UN-Wirtschafts- und Sozialrates über die soziale Lage in Deutschland wieder einmal ausführlich mit dem Thema beschäftigt.

„Um Kindern eine gerechte Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten, muss ihr Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor“, erläuterte BI-Sprecher Dorian Spange.

BI-Sprecher Wolfgang Kopf erklärte: „Die Bundesregierung hält an der traditionellen Familienförderung bestehend aus Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag samt Teilhabepaket für sozial Benachteiligte fest. Wir brauchen aber ein Alternativkonzept, um die Kinderförderung endlich wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen.“

Enttäuscht zeigte sich die Bürgerinitiative in diesem Zusammenhang über die Äußerungen des CDU-Bundestagsabgeordneten Maik Beermann zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland anlässlich des Weltkindertages (Die Harke vom 10. Oktober 2018).

„Das von Maik Beermann angesprochene Maßnahmenbündel im Koalitionsvertrag reicht bei weitem nicht aus, um die vorhandene Kinderarmut wirksam bekämpfen zu können, sondern würde sie zum Teil eher noch verstetigen“, kritisierte BI-Sprecher Wolfgang Kopf. „Besonders der Kindergeldzuschlag erreicht Kinder Im Hartz IV-Bezug gar nicht, weil die Erhöhung mit den SGB-II-Leistungen verrechnet wird. Auch das Bildungs- und Teilhabepaket ist wenig geeignet, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, da es von vielen Familien nicht abgerufen wird, weil sie damit als Hartz IV-Familie stigmatisiert werden. Wir sind als Bürgerinitiative vom CDU-Bundestagsabgeordneten enttäuscht, da wir ihm diese Tatsachen anlässlich unserer Veranstaltung zur Kindergrundsicherung (Die HamS vom 17. September 2017) auch mitgeteilt haben“, so Wolfgang Kopf weiter.

BI-Sprecher Axel Nürge ergänzte: „Wir brauchen einen völligen Paradigmenwechsel, um die vorhandene Kinderarmut zu beseitigen und zukünftigen Generationen ein Leben ohne Armut garantieren zu können. Notwendig ist jetzt eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro, wie sie auch das Bündnis Kindergrundsicherung fordert. Diese Leistung muss individuell an jedes Kind gezahlt werden und darf nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden. Nur mit einer Kindergrundsicherung als einen ersten Schritt hin zum Bedingungslosen Grundeinkommen kann das Problem der Kinderarmut in diesem Land noch wirksam bekämpft werden“, erläuterte Axel Nürge abschließend.

Die Bürgerinitiative wird das Thema Kinderarmut und Kindergrundsicherung in einer gemeinsamen Veranstaltung mit der SPD am 2. März 2019 mit dem Marburger Sozialethiker Prof. Franz Segbers als Referenten weiter behandeln.

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